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Garantiebedingungen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Die Räder Technik Schweiz AG (RäderTechnik) übernimmt gegenüber Endkunden für die mit der 5 Jahre Swiss Garantie entsprechend gekennzeichneten Leichtmetallfelgen diese Garantiezusage. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch RäderTechnik oder dessen Erfüllungsgehilfen.

Endkunde im Sinne dieser Garantiezusage ist jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. Erstkunde ist der Endkunde, der als erstes das Produkt von einem Händler oder einer anderen juristischen Person erworben hat, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit verkauft oder installiert. Die Garantiebedingungen sind gültig für Leichtmetallfelgen, welche von RäderTechnik vertrieben werden und zusätzlich mit der 5 Jahre Swiss Garantie gekennzeichnet sind, die Erstkunden gegen Kaufbeleg ab 01.07.2013 erworben haben.

Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zum Zeitpunkt des Kaufs aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Massgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei nicht sachgemässem Gebrauch der Leichtmetallfelgen erlischt die Garantiezusage. Dies betrifft zum Beispiel den Gebrauch der Leichtmetallfelge auf einem anderen, als von RäderTechnik freigegebenem Fahrzeug (Eignungserklärung / ASA-Dokument) oder bei Nutzung im Bereich Motorsport. Die Garantie gilt für eine Frist von 5 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden. Die fünfjährige Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die fünfjährige Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht von Neuem.

Eine Haftung für Nebenkosten aller Art wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand: 01.06.2020

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